Inhalt

Schutzkonzept

Die Verantwortung für den Schutz der Kinder ist einerseits Teil des Leitbildes unseres Familienzentrums, andererseits verpflichtet uns dazu das Bundeskinderschutzgesetz in seiner Fassung vom 01.01.2012.

Ziel ist es, den uns anvertrauten Kindern eine selbstbestimmte sexuelle Entwicklung in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen. Einen wichtigen Bestandteil dieses Rahmens stellt für uns das Schutzkonzept dar. Es beinhaltet verbindliche Vorgaben zum Umgang für alle beteiligten MitarbeiterInnen.

Institutionelle Strukturen und Regeln /Verhaltenskodex

  • In Bewerbungsgesprächen wird das Thema sexuelle Gewalt thematisiert.
  • Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt. Im Abstand von 5 Jahren muss dieses Führungszeugnis erneuert werden.
  • Der grenzachtende Umgang der MitarbeiterInnen mit den Kindern ist im Rahmen des pädagogischen Konzeptes festgelegt.
  • Die Eltern legen im Rahmen des Vertrages die Personen fest, die berechtigt sind die Kinder abzuholen.
  • Der Umgang mit Medien (Fotos, Filme, etc.) ist für MitarbeiterInnen und Eltern vertraglich geregelt.
  • In unserer Einrichtung sind intern und extern Ansprechpartner benannt, die für Eltern und Fachpersonal als Anlaufstelle zur Beratung zur Verfügung stehen.

Partizipation und Prävention

  • Unsere Kinder erleben im pädagogischen Alltag und durch Projekte kontinuierlich die Achtung ihrer Bedürfnisse und Grenzen und erhalten darüber hinaus regelmäßige Präventionsangebote durch Kooperationspartner wie zum Beispiel die ProFamilia, die Polizei oder den Arbeitskreis gegen Gewalt.


Einbeziehung von Eltern

  • Durch die Veröffentlichung unserer Konzeption, zum Beispiel im Rahmen unserer Internetpräsentation bekommen Eltern bereits frühzeitig die Möglichkeit sich über grundsätzliche Kinderschutzmaßnahmen unserer Einrichtung zu informieren.
  • Als regelmäßige Besucher unseres Familienzentrums werden sie dann im Laufe der Kindergartenzeit in Elternabenden und Informationsveranstaltungen über Formen sexueller Gewalt, Strategien von Tätern und Möglichkeiten der Prävention aufgeklärt und für den Umgang mit möglichen Symptomen sensibilisiert. Auch hierbei werden wir unterstützt durch Kooperationspartner wie die ProFamilia oder Erziehungs – und Familienberatungsstellen.


Pädagogische MitarbeiterInnen

  • Bereits in Stellenausschreibungen wird auf die Inhalte unserer Konzeption (zum Kinderschutz) hingewiesen.
  • Zukünftige MitarbeiterInnen werden in den Bewerbungsgesprächen hierzu befragt und bei Einstellung über den Träger, die Stadt Gevelsberg, durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses überprüft. Ebenso müssen sie die Kenntnisnahme der Dienstanweisung zum Schutzauftrag des Jugendamtes quittieren.
  • Verpflichtend nehmen alle MitarbeiterInnen regelmäßig an einer Informationsveranstaltung über Basiswissen zur sexuellen Gewalt teil.
  • Darüber hinaus wird die Teilnahme an weiterführenden Fortbildungsangeboten empfohlen und ermöglicht. 

Standards im Umgang mit einem konkreten Verdachtsfall von sexueller Gewalt

  • Für den Umgang mit einem konkreten Verdachtsfall gibt es durch oben genannte Dienstanweisung eine klare Maßgabe des Trägers. Ergänzend dazu gibt es einrichtungsintern Vorgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Fällt ein Kind dahingehend auf, dass man Missbrauchserfahrung vermuten könnte, dokumentiert die Kollegin die Auffälligkeiten und bespricht diese im Gruppenteam, sowie mit der Leitung. Die Eltern werden zum Gespräch gebeten, wenn es keinen Verdacht auf Missbrauch in der Familie selbst gibt.
  • Gleichzeitig wird eine Fachstelle, hier die ProFamilia benachrichtigt.
  • Nach Gesprächen mit den Eltern und der Fachstelle wird entschieden, ob durch die vereinbarten Maßnahmen die Gefährdung abgewendet werden kann. Ist dies nicht sicher zu stellen, wird unter Hinzunahme eines Meldebogens der Fall an das Jugendamt gemeldet.
  • Besteht der Verdacht auf Beteiligung einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters, zieht dies die umgehende Einschaltung des Trägers nach sich. Das kann eine sofortige Freistellung vom Dienst zur Folge haben.